Schulpflegschaft
In jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres 2 Eltern als Klassenpflegschaftsvorsitzende gewählt. Sie vertreten die Klasse in der Schulpflegschaft und sind Ansprechpartner für Eltern und Lehrer. Sie vertreten die Interessen aller Eltern und können ihre Anliegen untereinander und mit der Schulleitung diskutieren.